Kategorie: News

  • Stop Feminizide: Aktion und Infos – Triggerwarnung Feminizide !

    Inhaltsverzeichnis


    Tour gegen Feminizide

    Zwischen dem 30. August und 01. September 2024 hat das Kollektiv «Gemeinsam gegen Feminizide» eine Tour gegen Feminizide organisiert. Wir waren mit einer Aktion dabei.


    Aktion und Austausch in Bern

    Zum Gedenken an die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt verteilen wir am 30. und 31. August rote Schuhe in der Stadt Bern, inspiriert von der internationalen Kunstaktion «Zapatos Rojos» der Mexikanerin Elina Chauvet. Zum Abschluss der Aktion treffen wir uns am Sonntag, 01. September um 17:00 Uhr im Monbijoupark, um uns über das Thema Feminizide auszutauschen.


    Feminizide im Jahr 2024

    Alle zwei Wochen wird in der Schweiz eine FLINTA-Person durch ihren Ehemann, Lebensgefährten, Ex-Partner, Bruder oder Sohn getötet. Allein dieses Jahr wurden bereits 11 Frauen getötet (stand 23. August).

    • 5. Januar 2024, Allaman, Waadt. Die Frau wurde 46 Jahre alt.
    • 15. Januar 2024, Wädenswil, Zürich. Die Frau wurde 56 Jahre alt.
    • Ende Januar 2024, tot aufgefunden bei Laufen-Uhwiesen, Zürich. Die Frau wurde 27 Jahre alt.
    • 13. Februar 2024, Binningen, Basel-Landschaft. Die Frau wurde 38 Jahre alt.
    • 16. März 2024, Vevey, Waadt. Die Frau wurde 40 Jahre alt.
    • 25. März 2024, Frauenfeld, Thurgau. Die Frau wurde 74 Jahre alt.
    • 21. Mai 2024, Männedorf, Zürich. Das Alter der Frau ist nicht bekannt.
    • 4. Juni 2024, Knonau, Zürich. Die Frau wurde 78 Jahre alt.
    • 6. Juli 2024, Sursee, Luzern. Das Alter der Frau ist nicht bekannt.
    • 28. Juli 2024, Vétroz, Wallis. Die Frau wurde 55 Jahre alt.
    • 8. August 2024, Basel. Die Frau wurde 75 Jahre alt.
    • 24. August 2024, Zürich. Die Frau wurde 38 Jahre alt.


    Unsere Forderungen

    • Ausbau der Täterarbeit in Form von Beratungsstellen und Lernprogrammen, sowie schulischer Jugendarbeit, die Männlichkeits-vorstellungen und Geschlechterrollen kritisch hinterfragt.
    • Traumainformierte Betreuung von Betroffenen versuchter Feminizide bei Gerichtsverfahren 
    • Eine gesamtschweizerische Statistik über (versuchte) Feminizide und die Hintergründe und Motive der Tat 
    • Studien zu geschlechtsspezifischer Gewalt (Link zu Forderung zur Erfassung) 
    • Gesellschaftliche und politische Gleichstellung der Geschlechter
    • Mehr Platz in Frauenhäusern für schutzbedürftige Frauen und Kinder (Link zu Schutzplätzen) 
    • Kostendeckende Finanzierung der Opferhilfe- und Beratungsstellen
    • Verschärfung des Waffengesetzes
    • Verantwortungsvolle und korrekte Berichterstattung der Medien (Link zur ausführlichen Forderung) 
    • Konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention (Link zur Istanbul Konvention)


    Appell an die Medien

    Wir fordern Medien auf Feminizide und Gewalt gegen Frauen nicht länger zu verharmlosen.

    Medienberichte verharmlosen Feminizide und Gewalt gegen Frauen. Eine Studie von Gender Equality Media e.V. in Deutschland hat gezeigt, dass 2021 92 Prozent der gezählten Medienartikel Gewalt gegen Frauen verharmlosen. Verharmlosende Begriffe wie Bluttat, Familiendrama, Beziehungstat oder sogar Sextäter waren dabei die am häufigsten verwendeten Begriffe, um Gewalt gegen Frauen klein zu reden. Eines haben all diese Wortschöpfungen gemeinsam – sie verfälschen Tatbestände, bagatellisieren und verschweigen das strukturelle Ausmass von Gewalt gegen Frauen systematisch. Diese Begriffe rücken partnerschaftliche Gewalt ins Private (Beziehung) und banalisieren diese auch als Einzeltaten (Drama). Mit diesen Begriffen wird die Tötung nicht benannt. Darüber hinaus tun sich Medien besonders gut daran, über das Tatmotiv zu spekulieren, was dann zumeist auf Eifersucht hinausläuft. Auch in der Justiz und bei der Polizei ist Eifersucht als Motiv fest verankert. Dadurch wird nicht nur systematisch die Täterperspektive eingenommen und die männlichen Besitzansprüche in den Vordergrund gerückt. Die Täter selbst werden häufig als unzurechnungsfähige Einzeltäter beschrieben. Die Berichterstattung erweckt dabei den Eindruck, dass es sich bei den Taten um aussergewöhnliche Schicksalsschläge handelt, um Einzelfälle, die tragisch und erschütternd sind, für die es aber keine rationale oder gar systematisch-strukturelle Erklärung gibt.

    Anstatt die gesamtgesellschaftliche Problematik – wie etwa gängige Männlichkeits- und Weiblichkeitsideale, die Gesetzeslage, das geschlechterstereotype Verhalten der Amtsträger*innen in den Behörden oder bei der Polizei, mangelnde Unterstützungsangebote wie Programme zur Prävention von Gewalt, Schutzhäuser oder Beratungsstellen oder besondere Abhängigkeiten aufgrund von Geld oder Aufenthaltsstatus – miteinzubeziehen, werden im Rahmen der Berichterstattung oft allein die persönlichen Beziehungskonflikte als Ursachen und Motive angeführt Darüber hinaus wird Gewalt gegen Frauen medial ausgeschlachtet. Je blutiger und grausamer ein Angriff gegenüber Frauen ist, desto voyeuristischer und profitgieriger wird die Tat in den Medien aufgegriffen. Nicht selten wird dabei ausschliesslich aus der Täterperspektive berichtet. Einzelheiten der Tat werden detailliert beschrieben, manchmal sogar bis hin zur Unterwäsche des Opfers. Solche Details haben nichts in der medialen Berichterstattung zu suchen. Sie bedient das Narrativ der Täter-Opfer-Umkehr: Die Opfer waren nicht vorsichtig genug und tragen deswegen eine Mitschuld.

    Bei Feminiziden, bei denen der Täter nicht als Schweizer definiert wird, wird dabei häufig von sogenanntem «Ehrenmord» berichtet. Nur, wenn von «Ehrenmord» die Rede ist, wird die Tötung sprachlich überhaupt aufgegriffen. In der Regel wird sie dabei aber durch antimuslimischen Rassismus instrumentalisiert, indem die Tat fremd dargestellt wird. So entsteht das Bild einer Bedrohung, die nichts mit der schweizerischen Gesellschaft zu tun habe, sondern von einer angeblich fremden Kultur oder Religion importiert worden sei. Dieser Mechanismus zeigt sich unter anderem dann, wenn eine Betonung der Nationalität oder Herkunft des Täters das Verstehen und die Vermittlung der Geschlechtsspezifik der Taten überlagert. Die feministische Bewegung konnte erwirken, dass immer mehr Medienschaffende die Begriffe Femizid/Feminizid verwenden. Dies zeigt auf, dass der Druck von der Strasse wirksam ist. So hat die Schweizer Tageszeitung «20 Minuten» ein Gremium für soziale Verantwortung eingerichtet, das die Verwendung einer respektvollen und gewaltfreien Sprache unter Journalist*innen fördern soll, auch wenn sie über Gewalt gegen Frauen berichten. Wir bleiben dran und fordern die Medien zur konsequenten feministischen Berichterstattung auf! 

    Wir fordern die Schweizer Medien auf, feministisch über Feminizide und geschlechtsspezifische Gewalt zu berichten. Wir fordern sie auf, die systematisch-strukturellen Ursachen für diese Gewalt im patriarchalen System zu benennen und keine verharmlosende, voyeuristische und rassistische Berichterstattung zu machen.


    Schutzplätze und Beratungsangebote = Prävention vor Feminiziden

    In der Schweiz steigt der Bedarf an Frauenhausplätzen seit Jahren. Die Frauenhäuser sind chronisch überlastet.

    «Die Zahl der Frauen, die Schutz suchen, hat in den letzten Monaten zugenommen. Gleichzeitig fehlen in der Schweiz genügend Schutzplätze», schreibt die Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein (DAO) in einer Mitteilung im Juni 2024. 

    Mit nur 0,23 Familienzimmer pro 10’000 Einwohner*innen unterschreitet die Schweiz die Empfehlung des Europarates von einem Familienzimmer pro 10’000 Einwohner*innen bei Weitem. Die DAO fordert darum ein schnelles Handeln der Behörden. Und das nicht zum ersten Mal. 

    Im Jahr 2023 Jahr waren die beiden Frauenhäuser im Kanton Bern zu 86% ausgelastet. Zudem mussten diverse Schutzsuchende mit ihren Kindern aus Platzmangel in Hotels platziert werden. Frauenhäuser sind Kriseninterventionsstellen. Ihre durchschnittliche Auslastung sollte gemäss der Konferenz der kantonalen Sozialdirektor*innen nicht höher sein als 75%. Trotzdem plant der Kanton in der neuen Opferhilfestrategie keine weiteren Frauenhausplätze. 

    Im Kanton Bern fehlen zudem Schutzplätze für Menschen mit spezifischen Bedürfnissen. Wo finden beispielsweise von häuslicher Gewalt betroffene Menschen mit körperlicher, psychischer oder kognitiver Beeinträchtigung oder Menschen mit Suchterkrankungen Schutz und Unterkunft? Wo finden non-binäre Menschen oder trans Frauen, die teilweise männlich gelesen werden und deswegen in Frauenhäusern nicht aufgenommen werden und für die Frauenhäuser ev. nicht sichere Orte sind Schutz, wenn sie gewaltbetroffen sind? Auch für von häuslicher Gewalt betroffene Mädchen, junge Frauen und queere Jugendliche fehlen Schutzunterkünfte, die ihren spezifischen Bedürfnissen als junge Personen und dem allfällig hohen Bedarf an Sicherheitsmassnahmen gerecht werden. Der Kanton Bern hat sich gegen die Finanzierung eines Mädchenhauses ausgesprochen und will stattdessen von häuslicher Gewalt betroffene Mädchen und junge Frauen in Frauenhäusern oder Jugendinstitutionen platzieren lassen. Diese Institutionen werden aber jugendlichen Personen in Gefährdungssituationen nicht gerecht! 

    Durch die Verankerung von Sanktionen für Tatpersonen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit in der Opferhilfestrategie plant der Kanton faktisch eine Einschränkung des Zugangs zur Opferhilfe.

    Konkret schreibt der Kanton im Bericht zur Opferhilfestrategie 2023-2033: «Wer im Kontext Asyl und Flüchtlinge sowie allgemein im Migrationsbereich häusliche Gewalt oder eine andere Art von Gewalt ausübt (Schlägereien), wird systematisch sanktioniert. Die Sanktionen können beispielsweise das Aussetzen […], die Kürzung bzw. Einstellung der Sozialhilfe darstellen.» Dieses Vorhaben ist auf mehreren Ebenen eine Form von struktureller Gewalt. Einerseits handelt es sich um strukturellen Rassismus, wenn gegenüber Gewalt ausübenden Personen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit anders vorgegangen wird, als gegenüber solchen mit Schweizer Staatsangehörigkeit. Andererseits muss sich die Opferhilfe konsequent an den von Gewalt betroffenen Personen und deren Bedürfnissen ausrichten.

    Der Umgang mit Tatpersonen ist nicht Teil der Opferhilfe und soll auf keinen Fall auf diese rassistische Weise Teil der kantonalen Opferhilfestrategie werden! Insbesondere bei häuslicher Gewalt ist es zentral, dass betroffene Menschen Hilfe bekommen, ohne Ängste, dass behördlich gegen die gewaltausübenden Personen vorgegangen wird. Dies ist ein Grundsatz der Opferhilfe und muss für alle gelten! Anderenfalls ist für viele gewaltbetroffene Personen die Hürde zu hoch, um sich Unterstützung zu holen. Und dies kann lebensgefährlich sein!


    Wir fordern mehr Schutzplätze und Beratungsangebote

    Niederschwellig zugängliche Schutzplätze und Beratungsangebote sind unerlässlich für die Prävention vor Feminiziden! Wir fordern deshalb:

    • Genügend Schutzplätze!
    • Niederschwellig zugängliche Schutzplätze und Beratung!

      • Beratungsangebote in den verschiedenen Regionen
      • 24h professionelle Telefonberatung für alle
      • Keine Verflechtung von Opferschutz und Sanktionen für Tatpersonen ohne CH Staatsangehörigkeit!

    • Auf Bedürfnisse zugeschnittene Schutzplätze!

      • Barrierefreie Schutzplätze für Menschen mit körperlicher, geistiger oder Sinnes-Beeinträchtigung
      • Schutzplätze für Menschen mit psychischen Erkrankungen inkl. Suchterkrankungen
      • Passende Schutzplätze für queere Erwachsene und Jugendliche
      • Ein Mädchenhaus im Kanton Bern
      • Genügend Schutzplätze für Mütter mit vielen Kindern


    Wir fordern die statistische Erfassung von Feminiziden!

    Wir fordern die statistische Erfassung von Feminiziden! Feminizide werden aktuell in der amtlichen nationalen Statistik nicht als Kategorie «Femizide/Feminizide» erfasst. Das führt dazu, dass sie nicht als gesellschaftliche Tatsache anerkannt werden und dem öffentlichen Bewusstsein und politischen Handeln verborgen bleiben (FREI, 2022).  Wie Tamara Funiciello in einem Redebeitrag im Nationalrat am 2. Juni 2021 ausführt: 

    1. Sprache ist Macht, und Sprache schafft Realitäten. Heute wird gerade in den Medien zu häufig von «Familiendramen» gesprochen, wenn es sich um Femizide handelt. Wenn wir den Begriff in unser Strafgesetzbuch aufnehmen, haben wir die Möglichkeit, diese spezifische Konstellation von Morden richtig zu benennen. Solche Morde haben nichts mit Liebe und nichts mit Drama zu tun, sondern mit Hass und Gewalt. Das sollten wir auch so benennen.
    2. Wir haben ein Problem mit unserer Statistik. Heute wird in der Kriminalstatistik nur ein Teil der Femizide erfasst, nämlich jene, die im häuslichen Rahmen stattfinden. Solche, die von Verwandten oder Expartnern begangen werden, bei denen kein häuslicher Kontext besteht, werden nicht erfasst. Das gilt auch bei Tötungen durch Unbekannte aufgrund von Hass auf Frauen, also Misogynie. Frauenhass gehört in unser Strafrecht, denn es ist ein Motiv für Gewalt. Je schneller wir das erkennen, desto besser können wir endlich handeln.
    3. Die Istanbul-Konvention, die wir ratifiziert haben, verlangt, dass Femizide nicht weniger hart bestraft werden als andere Tötungsdelikte.

    Eine bessere Datenlage zum Ausmass der Gewalt an Frauen und insbesondere zu Feminiziden ist unerlässlich, um diese Taten nicht nur festzustellen, sondern auch, um Massnahmen zur Verhinderung dieser Taten zu formulieren. Jedoch gibt es in der Schweiz immer noch keine offizielle Stelle, die Feminizide systematisch aufzeichnet und eine Statistik über Tötungen aufgrund des Geschlechts führt. Statistiken sind so auch Teil des patriarchalen Systems. Durch die aktuellen Statistiken besteht die Gefahr, dass ein unvollständiges, verzerrtes und irreführendes Bild entsteht.

    Deshalb wird diese Arbeit aktuell durch Organisationen der Zivilgesellschaft verrichtet.  Das Projekt «stoppfemizid.ch» hat anhand von Berichterstattungen gezählt, dass es Stand heute (23. August 24) allein in diesem Jahr in der Schweiz bereits 11 Feminizide zu beklagen gibt. 


    «Femizid» oder «Feminizid»

    Im deutschsprachigen Gebiet wird häufig der Begriff Femizid gebraucht, nach WHO definiert als «absichtlicher oder/und versuchter Mord an Frauen, weil sie Frauen sind».

    Lateinamerikanische Aktivist*innen haben den Begriff Feminizid geprägt, da dieser die gesellschaftlichen Machtstrukturen klarer im Mord gegen Frauen oder als Frauen gelesene Personen heraushebt. Das bedeutet, dass auch der Staat Verantwortung trägt, da er die patriarchale Ordnung reproduziert, in der ein Feminizid ausgeübt wird. Der Begriff Feminizid ist zudem inklusiver angedacht, da er Personen miteinbezieht, die als Frauen gelesen werden, die jedoch nicht- binär oder trans Männer sind.

    Femizid wie auch Feminizid werden in der Literatur abwechselnd verwendet. 


    Ausserhalb der «Norm»

    Geschlechtsspezifische Feminizide werden unter anderem verübt, wenn das Verhalten einer Frau* nicht im Einklang mit den sozialen Normen der Dominanzgesellschaft oder dem stereotypen Geschlechtsrollenverhalten ist.

    Das gilt etwa für nicht «normgemässe» sexuelle Orientierungen, Geschlechts-identitäten und/oder Geschlechtsmerkmale. Leider erfassen die aktuellen statistischen Erhebungen Feminizide an FLINTA+*-Personen nicht spezifisch.


    Gewaltpyramide

    Gewalt gegen FLINTA baut auf verschiedenen Formen von Sexismen auf, deren Fundament die patriarchalen Vorstellungen von Geschlechterrollen bilden. Feminizide stellen dabei die Spitze der Pyramide dar.

    Die Kontrolle von FLINTA zeigt sich in allen Stufen der Pyramide: Sexualisierung und Objektifizierung, Absprechen der Selbstbestimmung, sexuelle Belästigung und psychische sowie physische Gewalt. Bei all diesen Gewaltformen geht es um die Machtausübung gegenüber FLINTA. Feminizide an der Spitze: Das Leben einer FLINTA wird beendet, um maximale Kontrolle und Macht über sie auszuüben.


    Rechtslage in der Schweiz

    In der Schweiz gibt es keine strafrechtliche Definition für Feminizide. Solche Taten wird als Mord oder Totschlag verurteilt. Pläne zur Verwendung des Begriffes Feminizid wurden vom Ständerat wiederholt abgelehnt, zuletzt 2020. Es wird argumentiert, dass das Strafgesetzbuch grundsätzlich geschlechtsneutral ausgestaltet wird: Die Tötungsdelikte werden nur nach der Schwere der Straftat unterteilt (vorsätzliche Tötung: art. 111, Mord: art. 112, Totschlag: art. 113), inklusive einer versuchten Straftat.

    Den Begriff Feminizid gibt es im Strafgesetzbuch also nicht. Die Istanbul-Konvention (art. 3(d)) versteht aber unter «geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen» Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismässig stark betrifft.

    Gemäss der Konvention (art. 12(1)) muss die Schweiz – präventiv – auch Massnahmen ergreifen, um die sozialen und kulturellen Verhaltensmuster von Frauen und Männern zu verändern, d.h. Vorurteile, Bräuche, Traditionen beseitigen, die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen (Stereotypen) für Frauen und Männer beruhen. Die Konvention muss v.a. ohne Diskriminierung umgesetzt werden, d.h. insbesondere das biologische, soziale Geschlecht, die sexuelle Ausrichtung, die Geschlechtsidentität, das Alter, den Migrations- oder Flüchtlingsstatus in der Umsetzung berücksichtigen (art. 4(3)). Das ist in der Schweiz aktuell nicht der Fall. 

    Solange Behörden, Justizbehörden, die Polizei und die Verwaltung die Istanbul-Konvention nicht ernst nehmen, zeigen die aktuellen Statistiken nur die Spitze des Eisbergs von Feminiziden.


    Istanbul-Konvention

    Die Schweiz hat 2017 die Istanbul-Konvention ratifiziert, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Konvention hat das Ziel, geschlechtsspezifische und familiäre Gewalt an ihren Wurzeln zu bekämpfen und die Rechte der Gewaltbetroffenen auf Unterstützung und Schutz durchzusetzen. Sie definiert geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung und eine Form von Diskriminierung gegenüber Frauen und Opfern häuslicher Gewalt.

    Im November 2022 wurde die Schweiz von GREVIO (unabhängige Expert*innengruppe, die für die Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Vertragsparteien verantwortlich ist) gerügt, Massnahmen zu ergreifen: Der Bericht zeigt z.B. auf, dass die Schweiz Daten über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt mangelhaft erhebt.


    Solidarische und anonyme Hilfe bei Gewalt gibt es bei diesen Anlauf- und Beratungsstellen

    Opferhilfe Bern
    Für alle Geschlechter, Erwachsene, Kinder und
    Jugendliche
    031 370 30 70
    beratungsstelle@opferhilfe-bern.ch

    Lantana Bern
    Fachstelle Opferhilfe bei sexueller Gewalt
    Für Frauen, Kinder und Jugendliche
    031 313 14 00
    info@lantana-bern.ch

    Frauenhäuser Kanton Bern
    Biel/Bern/Berner Oberland
    info@solfemmes.ch
    info@frauenhaus-bern.ch info@frauenhaus-thun.ch

    AppElle!
    24-Stunden-Hotline der Frauenhäuser
    031 533 03 03

    Inselspital Bern
    Medizinische Versorgung und Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt
    031 632 12 60 oder
    031 632 10 10 (im Notfall, ausserhalb der Bürozeiten)

    Dargebotene Hand
    Telefon-Seelsorge Tel. 143

    Vista Thun
    Fachstelle Opferhilfe bei sexueller und häuslicher Gewalt
    033 225 05 60
    info@vista-thun.ch

    «BIF»
    Frauenberatung bei Gewalt in Ehe und Partnerschaft
    044 278 99 99
    info@bif.ch

    «FIZ»
    Fachstelle Frauenhandel & -migration
    044 436 90 00
    contact@fiz-info.ch

    Mädchenhaus Zürich
    044 341 49 45
    info@maedchenhaus.ch


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  • IDAHOBIT

    Am 17.5. Ist IDAHOBIT TAG, der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit


    Wir sind hier, wir sind queer und wir nehmen unseren Platz ein!

    Wir kennen unser Geschlecht, unsere Geschlechtsidentität, unsere  Sexualität! Und wir haben das Recht, zu lieben und zu existieren ohne Gewalt zu leben!

    Unsere Geschlechtsidentität, unseren Körper, unsere Geschlechtsmerkmale und unsere Sexualität suchen wir uns nicht aus. Unseren Geschlechtsausdruck hingegen wählen wir, d.h. Kleidung, Style, Make-up etc. Dies soll frei von gesellschaftlichen Normen und ohne Diskriminierung und negative Konsequenzen möglich sein. Weil: Dies kann einerseits Teil eines Selbstfindungsprozesses sein und ist andererseits für alle Menschen Teil ihrer Identität. 


    Du bist richtig,so wie du bist!

    Im patriarchalen System werden wir gezwungen, uns in binäre Wertvorstellungen zu zwängen. Unsere Geschlechtsidentität wird nur anerkannt, wenn sie in eine Schublade passt. Während sich cis-heteronormative  Gesellschaften mit Fragen beschäftigen wie: «was macht Mann-sein heute aus?», hatte die LGBTIQ+ Community schon immer die Antwort gehabt: Du bist richtig,so wie du bist! Wenn eine Frau, trans oder nicht, sagt: ICH BIN EINE FRAU, ist es so. Wenn eine Person sagt: ICH BIN NICHT BINÄR, ist es so. Die Forderung, dass mensch irgendwelche bestimmte Charakter- Verhaltens- Schönheits- oder Körpermerkmale erfüllen muss, um von anderen Menschen akzeptiert zu werden, ist anti-feministisch.


    Beispiele patriarchaler Gewalt

    Das Patriarchat geht mit Gewalt gegen die Menschen vor, die nicht in binär-traditionelle Muster passen. Wir haben einige Beispiele:

    • trans Menschen, denen ihre Geschlechtsidentität abgesprochen und denen Zugang zu medizinischen Leistungen verwehrt wird. Auch die Medien spielen hier oftmals eine negative Rolle, wie die Beschwerde an die Obudsstelle von SRF zeigt
    • intergeschlechtliche Menschen, deren im Geschlechtsmerkmale und Genitalien meist in ihrer Kindheit ohne selbstbestimmte Einwilligung operativ,irreversibel und ohne medizinischen Grund verändert wurden, was immer noch nicht gesetzlich verboten ist (Medienmitteilung von InterAction vom März 2022);
    • Die Sexualisierung von Lesben nur um cis-het Männern aufzugeilen, oder das Absprechen der Weiblichkeit von Lesben.
    • Die Diskriminierung und der Aufruf zu Hass wegen sexueller Orientierung durch rechtspopulistische oder  rechtsextreme Personen – wie kürzlich ein Urteil des Bundesgerichts zugunsten einer lesbischen Frau bestätigte; 
    • die Diskriminierung, Scham und Unsichtbarkeit, die bi-sexuelle Menschen erleben. Hier werden Bi-Vorurteile entkräftet
    • die kürzliche Entlassung eines schwulen Lehrers durch die Schulleitung; 
    • Konversionsmassnahmen an Jugendlichen, die noch immer nicht verboten sind und
    • dass es vielen Menschen hierzulande nicht möglich ist, einen amtlichen Geschlechtseintrag ausserhalb der Kategorien «Frau» / «Mann» zu erhalten oder auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten – sie sind kein Es, sondern Menschen mit Rechten. Deshalb: unterschreibt gleich hier den offenen Brief an Bundesrat und Parlament: https://wecollect.ch/projekte/break-the-code 

    Das ist es, was wir als Wahn bezeichnen und dem behaupteten  “Genderwahn” entgegensetzen. Wir sind queerfeministisch – nicht heteronormativ!


    Weitere Quellen


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  • JA zur Prämien-Entlastungs-Initiative!

    Abstimmung, 9. Juni 2024

    Jeder Haushalt soll künftig höchstens 10 Prozent seines verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien bezahlen: Das fordert die Prämien-Entlastungs-Initiative über die wir am 9. Juni abstimmen. Das feministische Streikkollektiv Bern empfiehlt ein JA!


    14% des Einkommens für Prämien

    Viele Menschen leiden unter den hohen Krankenkassenprämien. Mussten vor 30 Jahren im Schnitt 8 Prozent des Einkommens für die Prämien aufgewendet werden, sind es heute 14 Prozent. Je nach Kanton und Haushaltstyp kann die Prämie bis zu einem Fünftel des Lohnes beanspruchen. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten werden die Krankheitskosten für immer mehr Menschen zu einer hohen Belastung, und immer mehr Menschen vermeiden nötige medizinische Hilfe oder Zahnarztbesuche – weil sie sich dies finanziell nicht leisten können. Das darf nicht sein, und es braucht es ein JA zur Prämien-Entlastungs-Initiative!


    Für ein sozial finanziertes Gesundheitswesen

    Die Initiative bringt in den nächsten Jahren Entlastung. Doch das feministische Streikkollektiv Bern ist überzeugt, dass Gesundheitswesen grundsätzlich sozialer finanziert werden muss. Heute können Haushalte mit tiefem Einkommen mit den Prämienverbilligungen zwar entlastet werden. Aber dieses Instrument greift in vielen Kantonen nicht, so auch im Kanton Bern. Im Gesetz steht, dass zwischen 45 und 25 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen erhalten sollten. In Tat und Wahrheit erhalten noch gerade noch 28 Prozent eine Verbilligung. Das heisst: Wir berappen die Krankheitskosten immer stärker privat über die unsozialen Kopfprämien, und der Staat spart und zieht sich aus der Verantwortung zurück. Deshalb fordern wir längerfristig einen grundsätzlichen Systemwechsel zu Prämien, die sich nach Einkommen und Vermögen richten!


    Nein zur schädlichen Kostenbremsen-Initiative!

    Die Kostenbremse-Initiative der Mitte ist hingegen schädlich und erhöht den Spardruck auf das Gesundheitswesen und damit auf das Personal. Zu hoher Kostendruck kann auch der Qualität in der Krankheitsversorgung schaden. Das feministische Streikkollektiv empfiehlt ein NEIN!


    Du möchtest weitere Informationen?

    Dann besuche die Website des Initativkomitees, der SP und der Grünen.


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  • Ja zu AHVx13! Ja zu einer AHV, die zum Leben reicht!

    Ja zur 13. AHV-Rente = Ja zu einem Leben im Alter in Würde für alle!

    Heute reicht die Rente nicht mehr zum Leben. Die AHV-Renten sind in den letzten Jahren trotz starker Teuerung kaum gestiegen. Die Initiative will darum die AHV-Rente um 8,33 Prozent anheben und so die Teuerung auch für Rentner:innen ausgleichen. 8,33 Prozent entsprechen einer 13. Monatsrente. 


    Ja zur 13. AHV-Rente = Frauen werden besser gestellt! 

    Eine 13. AHV-Rente bringt Frauen am meisten! Denn die Armut in der Schweiz ist weiblich. Ein Drittel aller Frauen hat im Alter nur die AHV und keine Pensionskasserente (PK). Beide Renten zusammen liegen bei Frauen ein Drittel tiefer als bei den Männern. Kommt dazu, dass gratis Familien- und Betreuungsarbeit nur in der AHV mit den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften angerechnet wird. Die Pensionskassen dagegen stützen sich auf Löhne ab und es werden nur Jahreslöhne über 22’050 Franken berücksichtigt. Aus diesen Gründen sind viele Frauen trotz lebenslanger Arbeit auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Die Initiative stellt sicher, dass die EL nebst der 13. AHV-Rente in bisheriger Höhe ausbezahlt wird. Eine AHV, die zum Leben reicht, ist vor allem gegenüber den Frauen eine Frage des Respekts. 


    Ja zur 13. AHV-Rente, denn das Geld ist da!

    Derzeit liegen im AHV-Fonds 50 Milliarden Franken an Reserven – so viel wie noch nie! Weil die Frauen neu bis 65 Jahre arbeiten müssen, häuft sich das Geld an: Bis 2033 werden es laut Bundesamt für Sozialversicherungen 63 Milliarden Franken sein. Wir können uns eine 13. AHV-Rente leisten! Die AHV ist dank Umlageverfahren die stabilste Sozialversicherung und musste im Gegensatz zu etlichen Pensionskassen noch nie «gerettet» werden. 


    Ja zur 13. AHV-Rente = Ja zur Solidarität!

    Die AHV ist das solidarischste Sozialwerk der Schweiz: Die reichsten 8 Prozent finanzieren die Renten der anderen 92 Prozent mit. Warum? Weil die Lohnabzüge (in Prozent) für alle gleich hoch sind; hohe Löhne spülen hohe Beiträge in die AHV-Kasse. Und weil es zugleich eine Maximalrente gibt. Heisst: Egal, wie viel jemand eingezahlt hat, mehr als das Maximum gibt es nicht. Das ärgert die Grossverdiener:innen und Aktionär:innen (auch Dividenden unterstehen der AHV), denn sie erhalten weit weniger Rente als sie eingezahlt haben. 


    JA zur 13. AHV = Ja zum Generationenvertrag!

    Die AHV-Renten der «Alten» werden von den Arbeitnehmenden, den «Jungen», und den Arbeitgebenden finanziert. Dieses Umlageverfahren ist der Generationenvertrag der AHV. Dieser gilt heute zwischen den «Jungen» und ihren Grosseltern und Eltern und er gilt morgen und übermorgen für die heutigen «Jungen», die dann Eltern und Grosseltern sind. Die AHV spielt nicht die «Jungen» gegen die «Alten» aus, im Gegenteil: Die AHV stärkt den Zusammenhalt zwischen den Generationen! 


    JA zur 13. AHV = Ja zur Stärkung aller im Alter!

    Wer ein Leben lang gearbeitet hat, hat ein Recht auf ein Alter in Würde. Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die Renten den «Existenzbedarf angemessen decken». Diese Vorschrift wird längst nicht mehr eingehalten. Mit den steigenden Lebensmittelpreisen, Mieten und Krankenkassenprämien verschlimmert sich heute die Lage vieler Rentner:innen. Ja, auch die Reichen werden mit der Initiative eine 13. AHV-Rente erhalten, obwohl sie das gar nicht nötig haben. Das kann als stossend erachtet werden. Aber lieber erhalten einige wenige zu viel, als dass die vielen, die eine 13. AHV-Rente wirklich dringend brauchen, nicht genug Geld für ein Alter in Würde erhalten!


    Ja zur 13. AHV-Rente = Nein zu einem weiteren Abbau bei den Renten!

    Noch letzten Herbst war den Frauen bei der AHV21-Abstimmung (Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre) versprochen worden, dass sie damit mehr Rente haben würden. Jetzt passiert das Gegenteil: Der Bundesrat will die Rentenzuschläge für die Frauen der sogenannten Übergangsgeneration der AHV21 noch nicht einmal an die Teuerung anpassen. Zudem will er die Witwenrenten zusammenstreichen. Und die nächste Rentenreform, die BVG21, will, dass wir alle deutlich mehr in die Pensionskassen einzahlen (höhere Lohnabzüge); gleichzeitig sollen die PK-Renten für alle stark sinken (Senkung des Umwandlungssatzes). Über diese Verschlechterungen stimmen wir noch diesen Sommer oder Herbst ab.


    Nein zu Rentenalter 66, 67, 68, … 71! Nein zur unsozialen Initiative zur Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre und mehr!

    Die Junge FDP verlangt eine Rentenaltererhöhung für alle. Bis 2033 soll das Rentenalter Schritt für Schritt auf 66 Jahre steigen, danach soll es an die Lebenserwartung geknüpft werden. Darum muss die heutige Jugend damit rechnen, dass sie bis 70 Jahre oder länger arbeiten muss. Das heutige Drei-Säulen-Modell (AHV, berufliche Vorsorge und private dritte Säule) wurde 1972 eingeführt. Wäre damals das Rentenalter an die Lebenserwartung geknüpft worden, müssten wir heute bis 71 arbeiten. Die Junge FDP behauptet völlig faktenfrei, dass dies nötig sei, weil sonst die AHV ruiniert werde. Als «Beweis» führt sie unrealistische Rechnungen an, die das Bild der AHV-Finanzen rabenschwarz malen. Um die AHV zu «retten», müsse das Rentenalter für alle steigen, redet die Junge FDP dem Stimmvolk ein. Wirklich für alle? Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher in Pension. Eine Rentenaltererhöhung trifft deshalb Menschen mit tiefen Löhne, die sich keine Frühpension leisten können. Weil sie bis 65 Jahre arbeiten müssen, haben diese Menschen auch eine tiefere Lebenserwartung. Darum: Nein zur unsozialen Rentenaltererhöhung!


    Du möchtest weitere Informationen?

    Dann besuche die Website des Initativkomitees der 13. AHV-Rente, oder sieh dir Forderungen und Manifest des Frauenbündnisses an.


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  • Medienmitteilung: 800 Streikende fordern an der feministischen Landsgemeinde Gleichstellung subito!

    Medienmitteilung: 800 Streikende fordern an der feministischen Landsgemeinde Gleichstellung subito!

    Medienmitteilung – 14. Juni 2023 – feministischer Streik 2023

    In Bern haben am Mittwoch 800 Streikende an der feministischen Landsgemeinde auf dem Bundesplatz ihre Forderungen gestellt. Die Versammelten schworen «so lange für die Gleichstellung aller Menschen in diesem Land zu kämpfen, bis diese erreicht ist.» Auch Politiker*innen nahmen an der symbolischen Aktion teil, darunter Parlamentarier*innen verschiedener Parteien.  

    Die Landsgemeinde begann mit einem feierlichen Einzug der Moderatorinnen und der Schreiberin. Nach dem feministischen Schwur mit emporgereckter linker Faust verabschiedeten die Beteiligten jeweils mit grosser Mehrheit sechs Forderungen. Es sind dies:

    • Ja zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit und zu einem Gleichstellungsgesetz, das Verstösse bestraft
    • Ja zu einer 13. AHV-Rente und Nein zur Scheinreform der Berufsvorsorge, damit die Rente den Existenzbedarf deckt und die Lebenshaltung sicherstellt
    • Ja zu mehr Zeit und Geld für Sorgearbeit und zu einer Elternzeit von einem Jahr
    • Ja zu einem Grundrecht auf Einbürgerung bei der Geburt oder nach fünf Jahren Aufenthalt
    • Ja zu genügend Geld für Aufklärung, Prävention, Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene FLINTAQ und ihre Kinder
    • Ja zur Einführung eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister.

    Bei jeder Abstimmung wurde der Bundesplatz durch die emporgehobenen Stimmkarten ganz und gar violett.

    Das grosse Interesse an der Aktion freute die Organisator*innen des feministischen Streikkollektivs Bern. «Wir haben 500 Stimmkarten drucken lassen. Doch diese reichten bei Weitem nicht», sagte Olivia Borer vom Streikkollektiv Bern. Abstimmen konnten FLINTAQs – also Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, non-binäre, trans und agender Personen und Queers mit oder ohne Schweizer Pass und jeglichen Alters. «Die starke Beteiligung von Menschen ohne Schweizer Pass zeigt, wie gross ihr Interesse ist mitzubestimmen in unserer gemeinsamen Heimat», sagte Emine Sariaslan von der Gruppe Migration des Streikkollektivs Bern.

    50 Aktionen und Veranstaltungen

    Der Streiktag startete bereits am Vormittag mit den ersten der insgesamt 50 Aktionen und Veranstaltungen. Unter anderem übergab die Gruppe Migration dem Stadtrat eine Partizipationsmotion, die verlangt, dass Migrant*innen durch gezielte Weiterbildung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Über Mittag trafen sich die Streikenden zum Picknick an verschiedenen Orten in der Stadt Bern. Auf dem Bundesplatz konnten sich Interessierte an Ständen über feministische Themen informieren, bei Aktionen mitmachen, Bullshitsätze demontieren oder sich bei lebenden Büchern über Care-Arbeit austauschen.

    Die Demo am Abend wird laut Ab 15 Uhr zieht der Kinderwagenumzug der Mütter, Grossmütter und Kinderbetreuer*innen mitsamt den Kindern durch die Stadt. Als weiterer Höhepunkt des Streiktages startet um 17.30 Uhr die Demonstration von der Schützenmatte. Diese wird auf dem Bundesplatz enden, wo Schlusskundgebungen und Konzerte stattfinden. Die Botschaft der Streikenden lautet: Genug, basta, ça suffit

    Weitere Auskünfte: medien@frauen-streiken.ch

    Das Programm des Streiktags 2023 und Bilder finden Sie unter: www.frauen-streiken.ch

    Klicken Sie hier um die Medienmitteilung herunterzuladen: Medienmitteilung feministischer Streik 14. Juni 2023

  • Medienmitteilung: Genug, basta, ça suffit! Wir streiken heute!

    Medienmitteilung: Genug, basta, ça suffit! Wir streiken heute!

    Medienmitteilung – 14. Juni 2023 – feministischer Streik 2023

    Genug, basta, ça suffit! In Bern finden am feministischen Streik 2023 heute Mittwoch rund 50 Aktionen, Veranstaltungen und Kundgebungen statt. So versammeln sich Frauen und genderqueere Menschen kurz nach dem Mittag zu einer feministischen Landsgemeinde auf dem Bundesplatz. Danach zieht ein Kinderwagenumzug für mehr Zeit und Geld für gute Kinderbetreuung durch die Altstadt. Eine grosse Demonstration von der Schützenmatte auf den Bundesplatz wird am Abend Zeit, Respekt, anständige Löhne und Renten, sowie ein Ende der Gewalt gegen FLINTAQ einfordern.

    Seit dem grossen Frauenstreik von 2019 hat sich die Wirtschaftslage von FLINTAQ (Frauen, Lesben, intergeschlechtlichen, nicht-binären, trans, agender und queeren Menschen) verschlechtert. Die starke Erhöhung der Krankenkassenprämien und die Inflation haben die Armut noch verschärft, die ihrerseits durch Lohnungleichheit, tiefe Löhne in Frauenberufen und gratis Familien- und Betreuungsarbeit verursacht wird. Um die Lohnungleichheit zu beseitigen, braucht es darum ein Gleichstellungsgesetz, das beisst!

    Zudem werden die Streikenden die Politik daran erinnern, dass sie mit der BVG 21-Revision, die jetzt vorliegt, ihr Versprechen klar gebrochen hat: Vor der AHV-21-Abstimmung hat die Politik versprochen, die Lage von Frauen – die im Schnitt eine Rentenlücke von rund 35 Prozent aufweisen – zu verbessern. Mit BVG 21 wird sich im Gegenteil die Lage für alle, auch für die Männer, verschlechtern.

    Die Renten sind eines unter anderen Themen der feministischen Landsgemeinde, die um 13:33 Uhr auf dem Bundesplatz stattfindet. Aufgerufen zur Teilnahme an der Aktion auf dem Bundesplatz sind FLINTAQs mit oder ohne Schweizer Pass jeglichen Alters. Am Kinderwagenumzug am Nachmittag werden dann Grossmütter, Tagesmütter und Kita-Mitarbeiter*innen gemeinsam mit den Kindern für ihre Forderungen auf die Strasse gehen.

    Demonstration am Abend

    FLINTAQ treiben am Streiktag noch weitere Missstände auf die Strasse: Alleine 2023 wurden bislang elf Frauen Opfer eines Femizids. Die Schweiz unternimmt nach wie vor viel zu wenig, um geschlechtsspezifische, sexualisierte und häusliche Gewalt zu stoppen. Ein Ende haben muss zudem Rassismus und jegliche Arten von Diskriminierungen. Weiters werden die Streikenden verlangen, dass Abtreibungen in der Schweiz endlich entkriminalisiert werden. Um 17:30 Uhr startet als Höhepunkt des 14. Juni die Demonstration von der Schützenmatte. Diese wird auf dem Bundesplatz enden, wo Schlusskundgebungen und Konzerte stattfinden.

    Weitere Auskünfte: medien@frauen-streiken.ch

    Das Programm des Streiktags 2023 und Bilder finden Sie unter: www.frauen-streiken.ch

    Klicken Sie hier um die Medienmitteilung herunterzuladen: Medienmitteilung feministischer Streik 14. Juni 2023

  • 14. Juni 2022 – Melde deine Aktion!

    Du planst eine Aktion oder hast eine Idee? Melde dich bei uns unter: koordination@frauen-streiken.ch

    Are you planning an activity or do you have an idea? Contact us at: koordination@frauen-streiken.ch

    Kommt zahlreich! Nehmt eure Kolleg*innen, eure Arbeitskolleg*innen, eure Mütter & Grossmütter, eure Kinder und alle euere Verwandten & Bekannten mit!

    Come in large numbers! Take your colleagues, your work colleagues, your mothers and grandmothers, your children and all other relatives and acquaintances with you!

    Denn wir sind immer noch nicht da wo wir sein sollten! Mir si immer no hässig! Und wir kämpfen weiter!

    Because we are still not where we should be! We are still angry! And we keep on fighting!


  • Für Frieden – Gegen Krieg

    Das FrauenStreik-Kollektiv Bern verurteilt den Krieg in der Ukraine und setzt sich ein für Frieden – weltweit! Wir sind solidarisch mit den Menschen in der Ukraine und mit denjenigen auf der Flucht. Die Schweiz soll alles tut, um diesen Menschen zu helfen und flüchtende Menschen aufnehmen – ohne Einschränkung! Das FrauenStreik-Kollektiv Bern fordert, dass die Schweiz die Uno-Resolution 1325 «Frauen, Frieden und Sicherheit» vollumfänglich anwendet – in der Schweiz und auf der ganzen Welt!

    Das FrauenStreik-Kollektiv unterstützt den Appell für Frieden und Entmilitarisierung https://www.1000peacewomen.org/aktivitaeten/advocacy/appell-fuer-frieden-und-entmilitarisierung-123.html

    Das FrauenStreik-Kollektiv Bern setzt sich für eine geschlechtsspezifische Sicht auf Krieg und Frieden ein. Mehr dazu Leandra Bias, Expertin für geschlechterspezifische Friedensförderung https://www.ellexx.com/de/themen/gesellschaft/ich-bin-trotz-allem-uberzeugt-dass-es-die-ukraine-weiterhin-geben-wird-und-es-das-ende-von-putin-sein-wird-leandra-bias-swisspeace-krieg-ukraine-geschlechterspezifische-friendensforderu/

    Den ganzen Appell des CFD, von Brava (ehemals TERRE DES FEMMES Schweiz), Friedensfrauen Weltweit, des Frauenstreik-Kollektivs Bern und von der Ngo-Coordination Post Beijing Switzerland findest du hier.

  • Aktionstag

    Aktionstag gegen die Gewalt an Frauen und queeren Menschen und für eine bessere Teilhabe von Migrant*innen.

    Am Weltfrauentag, dem 8. März, finden in Bern Aktionen und eine Demonstration für eine bessere Teilhabe von Migrant*innen in der Stadt Bern, gegen die Gewalt an Frauen und queeren Menschen und für Frieden statt. Ab Mittag ist das Frauenstreik-Kollektiv in Bern mit Ständen präsent. Die Demonstration startet um 18 Uhr auf der Schützenmatte. Bereits am Sonntag, 6. März, diskutieren SP-Nationalrätin Tamara Funiciello und Simone Eggler (Netzwerk Istanbul-Konvention) das Thema geschlechterspezifische Gewalt.

    Jede zweite Woche wird in der Schweiz eine Frau oder ein Mädchen getötet. Darüber hinaus wird mindestens einmal pro Woche eine Frau oder ein Mädchen Opfer eines Tötungsversuchs. Wie viele trans-, intergeschlechtliche, nonbinäre und agender Personen wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung in der Schweiz Opfer von Gewalt werden, ist unbekannt. Denn Bund und Kantone machen sich nicht die Mühe, diese Gewalttaten separat zu erfassen.

    Modernes Sexualstrafrecht – Jetzt!

    Das Frauenstreik-Kollektiv Bern und die Gruppe der Demoorganisator*innen fordern, dass die Schweiz endlich alles tut, um jede Form von sexualisierter Gewalt und Diskriminierung zu unterbinden und die Betroffenen zu schützen. Dazu gehört, dass die Schweiz die Istanbul-Konvention («Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt» des Europarats von 2011) umsetzt und ein Sexualstrafrecht in Kraft setzt, das Vergewaltigung nach dem Grundsatz „Nur Ja heisst Ja“ beurteilt. Das von der Rechtskommission des Ständerats vorgestellte Projekt für die Reform des Sexualstrafrecht bringt zwar einige Verbesserungen, die Kommission hält aber an der veralteten «Nein»-Regel fest. Das reicht nicht!

    Die Istanbul-Konvention verlangt auch genügend Plätze in Frauenhäusern. Für den Kanton Bern fordert das Frauenstreik-Kollektiv Bern deshalb, dass das längst versprochene Mädchenhaus in Biel endlich seine Arbeit aufnehmen kann.

    Zur Istanbul-Konvention findet bereits am Sonntag, 6. März, ein Austausch zwischen SP-Nationalrätin Tamara Funiciello und Simone Eggler (Netzwerk Istanbul Konvention  und Brava, ehemals TERRE DES FEMMES Schweiz) statt. Die Veranstaltung im ehemaligen Frauenraum der Reitschule beginnt um 17 Uhr.

    Solidarität mit Menschen im Krieg

    Der Angriffskrieg von russischer Armee und Regierung gegen die Menschen in der Ukraine erschüttert auch das Berner Frauenstreik-Kollektiv. Gemeinsam mit anderen Frauen- und Friedensorganisationen protestiert es am 8. März für Frieden in Europa und weltweit und gedenkt den Menschen, die wegen Kriegen und Konflikten fliehen müssen. In der Ukraine sind viele Frauen und Kinder auf der Flucht, während die Männer zum Kämpfen gezwungen sind. Das Frauenstreik-Kollektiv Bern verlangt, dass Bund und Kantone Menschen auf der Flucht rasch helfen, grosszügig Flüchtlinge aufnehmen und diese menschenwürdig behandeln.

    Asylgrund sexualisierte Gewalt

    Weiter verlangt die Frauenstreik-Kollektiv Bern, dass sexualisierte Gewalt ein Asylgrund wird, und dass sich die Schweiz im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Dublin III) europaweit für Asyl für gewaltbetroffene Frauen, Mädchen und queere Personen einsetzt. Aus diesem Grund sammelt das Frauenstreik-Kollektiv am 8. März auf Waisenhaus- und Casinoplatz in Bern Unterschriften für die europaweite Petition «Feminist Asylum».

    Besserer Zugang für Migrant*innen zum Arbeitsmarkt

    Mit Hilfe einer Partizipationsmotion fordert das Frauenstreik-Kollektiv, dass die Stadt Bern Migrant*innen bei der Integration in den Arbeitsmarkt stärker unterstützt und dass sie dafür mehr Geld zur Verfügung stellt. Damit die Partizipationsmotion im Berner Stadtrat Gehör findet, müssen 200 Unterschriften zusammenkommen. An ihrem Stand auf dem Casinoplatz informiert die Arbeitsgruppe Migration des Frauenstreik-Kollektivs über die von ihr gestartete Motion.

    Weitere Auskünfte:

    Wenden Sie sich bitte an medien@frauen-streiken.ch

    Mehr zur Petition zur europaweiten Anerkennung von sexualisierter Gewalt als Asylgrund: feministasylum.org

    Schweizer Netzwerk Istanbul-Konvention: istanbulkonvention.ch

    Vorschau: Am 14. und 15. Mai treffen sich im Berner Gaskessel das Wochenende die feministischen Streikkollektive der Schweiz.