Der Flashmob «Carrying Care» von @femtak steht für eine Welt ein, in der gegenseitiges Sorgetragen das anerkannte Fundament ist, auf dem unser Zusammenleben aufbaut. In zehn Städten hat Femtak am 14. Juni 2024 gemeinsam getanzt; für mehr Anerkennung von Sorgearbeit, für bessere Arbeitsbedingungen in Care-Berufen und für mehr Wertschätzung all jenen gegenüber, die unserer Umwelt Sorge tragen.
Vom feministischen Streikkollektiv waren einige beim Flashmob als Tänzer*innen dabei. Ein wunderschönes Erlebnis. Wir freuen uns schon auf die nächste Ausgabe im 2025.
Zwischen dem 30. August und 01. September 2024 hat das Kollektiv «Gemeinsam gegen Feminizide» eine Tour gegen Feminizide organisiert. Wir waren mit einer Aktion dabei.
Zum Gedenken an die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt verteilen wir am 30. und 31. August rote Schuhe in der Stadt Bern, inspiriert von der internationalen Kunstaktion «Zapatos Rojos» der Mexikanerin Elina Chauvet. Zum Abschluss der Aktion treffen wir uns am Sonntag, 01. September um 17:00 Uhr im Monbijoupark, um uns über das Thema Feminizide auszutauschen.
Alle zwei Wochen wird in der Schweiz eine FLINTA-Person durch ihren Ehemann, Lebensgefährten, Ex-Partner, Bruder oder Sohn getötet. Allein dieses Jahr wurden bereits 11 Frauen getötet (stand 23. August).
5. Januar 2024, Allaman, Waadt. Die Frau wurde 46 Jahre alt.
15. Januar 2024, Wädenswil, Zürich. Die Frau wurde 56 Jahre alt.
Ende Januar 2024, tot aufgefunden bei Laufen-Uhwiesen, Zürich. Die Frau wurde 27 Jahre alt.
13. Februar 2024, Binningen, Basel-Landschaft. Die Frau wurde 38 Jahre alt.
16. März 2024, Vevey, Waadt. Die Frau wurde 40 Jahre alt.
25. März 2024, Frauenfeld, Thurgau. Die Frau wurde 74 Jahre alt.
21. Mai 2024, Männedorf, Zürich. Das Alter der Frau ist nicht bekannt.
4. Juni 2024, Knonau, Zürich. Die Frau wurde 78 Jahre alt.
6. Juli 2024, Sursee, Luzern. Das Alter der Frau ist nicht bekannt.
28. Juli 2024, Vétroz, Wallis. Die Frau wurde 55 Jahre alt.
8. August 2024, Basel. Die Frau wurde 75 Jahre alt.
24. August 2024, Zürich. Die Frau wurde 38 Jahre alt.
Ausbau der Täterarbeit in Form von Beratungsstellen und Lernprogrammen, sowie schulischer Jugendarbeit, die Männlichkeits-vorstellungen und Geschlechterrollen kritisch hinterfragt.
Traumainformierte Betreuung von Betroffenen versuchter Feminizide bei Gerichtsverfahren
Eine gesamtschweizerische Statistik über (versuchte) Feminizide und die Hintergründe und Motive der Tat
Studien zu geschlechtsspezifischer Gewalt (Link zu Forderung zur Erfassung)
Gesellschaftliche und politische Gleichstellung der Geschlechter
Mehr Platz in Frauenhäusern für schutzbedürftige Frauen und Kinder (Link zu Schutzplätzen)
Kostendeckende Finanzierung der Opferhilfe- und Beratungsstellen
Verschärfung des Waffengesetzes
Verantwortungsvolle und korrekte Berichterstattung der Medien (Link zur ausführlichen Forderung)
Konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention (Link zur Istanbul Konvention)
Appell an die Medien
Wir fordern Medien auf Feminizide und Gewalt gegen Frauen nicht länger zu verharmlosen.
Medienberichte verharmlosen Feminizide und Gewalt gegen Frauen. Eine Studie von Gender Equality Media e.V. in Deutschland hat gezeigt, dass 2021 92 Prozent der gezählten Medienartikel Gewalt gegen Frauen verharmlosen. Verharmlosende Begriffe wie Bluttat, Familiendrama, Beziehungstat oder sogar Sextäter waren dabei die am häufigsten verwendeten Begriffe, um Gewalt gegen Frauen klein zu reden. Eines haben all diese Wortschöpfungen gemeinsam – sie verfälschen Tatbestände, bagatellisieren und verschweigen das strukturelle Ausmass von Gewalt gegen Frauen systematisch. Diese Begriffe rücken partnerschaftliche Gewalt ins Private (Beziehung) und banalisieren diese auch als Einzeltaten (Drama). Mit diesen Begriffen wird die Tötung nicht benannt. Darüber hinaus tun sich Medien besonders gut daran, über das Tatmotiv zu spekulieren, was dann zumeist auf Eifersucht hinausläuft. Auch in der Justiz und bei der Polizei ist Eifersucht als Motiv fest verankert. Dadurch wird nicht nur systematisch die Täterperspektive eingenommen und die männlichen Besitzansprüche in den Vordergrund gerückt. Die Täter selbst werden häufig als unzurechnungsfähige Einzeltäter beschrieben. Die Berichterstattung erweckt dabei den Eindruck, dass es sich bei den Taten um aussergewöhnliche Schicksalsschläge handelt, um Einzelfälle, die tragisch und erschütternd sind, für die es aber keine rationale oder gar systematisch-strukturelle Erklärung gibt.
Anstatt die gesamtgesellschaftliche Problematik – wie etwa gängige Männlichkeits- und Weiblichkeitsideale, die Gesetzeslage, das geschlechterstereotype Verhalten der Amtsträger*innen in den Behörden oder bei der Polizei, mangelnde Unterstützungsangebote wie Programme zur Prävention von Gewalt, Schutzhäuser oder Beratungsstellen oder besondere Abhängigkeiten aufgrund von Geld oder Aufenthaltsstatus – miteinzubeziehen, werden im Rahmen der Berichterstattung oft allein die persönlichen Beziehungskonflikte als Ursachen und Motive angeführt Darüber hinaus wird Gewalt gegen Frauen medial ausgeschlachtet. Je blutiger und grausamer ein Angriff gegenüber Frauen ist, desto voyeuristischer und profitgieriger wird die Tat in den Medien aufgegriffen. Nicht selten wird dabei ausschliesslich aus der Täterperspektive berichtet. Einzelheiten der Tat werden detailliert beschrieben, manchmal sogar bis hin zur Unterwäsche des Opfers. Solche Details haben nichts in der medialen Berichterstattung zu suchen. Sie bedient das Narrativ der Täter-Opfer-Umkehr: Die Opfer waren nicht vorsichtig genug und tragen deswegen eine Mitschuld.
Bei Feminiziden, bei denen der Täter nicht als Schweizer definiert wird, wird dabei häufig von sogenanntem «Ehrenmord» berichtet. Nur, wenn von «Ehrenmord» die Rede ist, wird die Tötung sprachlich überhaupt aufgegriffen. In der Regel wird sie dabei aber durch antimuslimischen Rassismus instrumentalisiert, indem die Tat fremd dargestellt wird. So entsteht das Bild einer Bedrohung, die nichts mit der schweizerischen Gesellschaft zu tun habe, sondern von einer angeblich fremden Kultur oder Religion importiert worden sei. Dieser Mechanismus zeigt sich unter anderem dann, wenn eine Betonung der Nationalität oder Herkunft des Täters das Verstehen und die Vermittlung der Geschlechtsspezifik der Taten überlagert. Die feministische Bewegung konnte erwirken, dass immer mehr Medienschaffende die Begriffe Femizid/Feminizid verwenden. Dies zeigt auf, dass der Druck von der Strasse wirksam ist. So hat die Schweizer Tageszeitung «20 Minuten» ein Gremium für soziale Verantwortung eingerichtet, das die Verwendung einer respektvollen und gewaltfreien Sprache unter Journalist*innen fördern soll, auch wenn sie über Gewalt gegen Frauen berichten. Wir bleiben dran und fordern die Medien zur konsequenten feministischen Berichterstattung auf!
Wir fordern die Schweizer Medien auf, feministisch über Feminizide und geschlechtsspezifische Gewalt zu berichten. Wir fordern sie auf, die systematisch-strukturellen Ursachen für diese Gewalt im patriarchalen System zu benennen und keine verharmlosende, voyeuristische und rassistische Berichterstattung zu machen.
Schutzplätze und Beratungsangebote = Prävention vor Feminiziden
In der Schweiz steigt der Bedarf an Frauenhausplätzen seit Jahren. Die Frauenhäuser sind chronisch überlastet.
«Die Zahl der Frauen, die Schutz suchen, hat in den letzten Monaten zugenommen. Gleichzeitig fehlen in der Schweiz genügend Schutzplätze», schreibt die Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein (DAO) in einer Mitteilung im Juni 2024.
Mit nur 0,23 Familienzimmer pro 10’000 Einwohner*innen unterschreitet die Schweiz die Empfehlung des Europarates von einem Familienzimmer pro 10’000 Einwohner*innen bei Weitem. Die DAO fordert darum ein schnelles Handeln der Behörden. Und das nicht zum ersten Mal.
Im Jahr 2023 Jahr waren die beiden Frauenhäuser im Kanton Bern zu 86% ausgelastet. Zudem mussten diverse Schutzsuchende mit ihren Kindern aus Platzmangel in Hotels platziert werden. Frauenhäuser sind Kriseninterventionsstellen. Ihre durchschnittliche Auslastung sollte gemäss der Konferenz der kantonalen Sozialdirektor*innen nicht höher sein als 75%. Trotzdem plant der Kanton in der neuen Opferhilfestrategie keine weiteren Frauenhausplätze.
Im Kanton Bern fehlen zudem Schutzplätze für Menschen mit spezifischen Bedürfnissen. Wo finden beispielsweise von häuslicher Gewalt betroffene Menschen mit körperlicher, psychischer oder kognitiver Beeinträchtigung oder Menschen mit Suchterkrankungen Schutz und Unterkunft? Wo finden non-binäre Menschen oder trans Frauen, die teilweise männlich gelesen werden und deswegen in Frauenhäusern nicht aufgenommen werden und für die Frauenhäuser ev. nicht sichere Orte sind Schutz, wenn sie gewaltbetroffen sind? Auch für von häuslicher Gewalt betroffene Mädchen, junge Frauen und queere Jugendliche fehlen Schutzunterkünfte, die ihren spezifischen Bedürfnissen als junge Personen und dem allfällig hohen Bedarf an Sicherheitsmassnahmen gerecht werden. Der Kanton Bern hat sich gegen die Finanzierung eines Mädchenhauses ausgesprochen und will stattdessen von häuslicher Gewalt betroffene Mädchen und junge Frauen in Frauenhäusern oder Jugendinstitutionen platzieren lassen. Diese Institutionen werden aber jugendlichen Personen in Gefährdungssituationen nicht gerecht!
Durch die Verankerung von Sanktionen für Tatpersonen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit in der Opferhilfestrategie plant der Kanton faktisch eine Einschränkung des Zugangs zur Opferhilfe.
Konkret schreibt der Kanton im Bericht zur Opferhilfestrategie 2023-2033: «Wer im Kontext Asyl und Flüchtlinge sowie allgemein im Migrationsbereich häusliche Gewalt oder eine andere Art von Gewalt ausübt (Schlägereien), wird systematisch sanktioniert. Die Sanktionen können beispielsweise das Aussetzen […], die Kürzung bzw. Einstellung der Sozialhilfe darstellen.» Dieses Vorhaben ist auf mehreren Ebenen eine Form von struktureller Gewalt. Einerseits handelt es sich um strukturellen Rassismus, wenn gegenüber Gewalt ausübenden Personen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit anders vorgegangen wird, als gegenüber solchen mit Schweizer Staatsangehörigkeit. Andererseits muss sich die Opferhilfe konsequent an den von Gewalt betroffenen Personen und deren Bedürfnissen ausrichten.
Der Umgang mit Tatpersonen ist nicht Teil der Opferhilfe und soll auf keinen Fall auf diese rassistische Weise Teil der kantonalen Opferhilfestrategie werden! Insbesondere bei häuslicher Gewalt ist es zentral, dass betroffene Menschen Hilfe bekommen, ohne Ängste, dass behördlich gegen die gewaltausübenden Personen vorgegangen wird. Dies ist ein Grundsatz der Opferhilfe und muss für alle gelten! Anderenfalls ist für viele gewaltbetroffene Personen die Hürde zu hoch, um sich Unterstützung zu holen. Und dies kann lebensgefährlich sein!
Wir fordern mehr Schutzplätze und Beratungsangebote
Niederschwellig zugängliche Schutzplätze und Beratungsangebote sind unerlässlich für die Prävention vor Feminiziden! Wir fordern deshalb:
Genügend Schutzplätze!
Niederschwellig zugängliche Schutzplätze und Beratung!
Beratungsangebote in den verschiedenen Regionen
24h professionelle Telefonberatung für alle
Keine Verflechtung von Opferschutz und Sanktionen für Tatpersonen ohne CH Staatsangehörigkeit!
Auf Bedürfnisse zugeschnittene Schutzplätze!
Barrierefreie Schutzplätze für Menschen mit körperlicher, geistiger oder Sinnes-Beeinträchtigung
Schutzplätze für Menschen mit psychischen Erkrankungen inkl. Suchterkrankungen
Passende Schutzplätze für queere Erwachsene und Jugendliche
Ein Mädchenhaus im Kanton Bern
Genügend Schutzplätze für Mütter mit vielen Kindern
Wir fordern die statistische Erfassung von Feminiziden!
Wir fordern die statistische Erfassung von Feminiziden! Feminizide werden aktuell in der amtlichen nationalen Statistik nicht als Kategorie «Femizide/Feminizide» erfasst. Das führt dazu, dass sie nicht als gesellschaftliche Tatsache anerkannt werden und dem öffentlichen Bewusstsein und politischen Handeln verborgen bleiben (FREI, 2022). Wie Tamara Funiciello in einem Redebeitrag im Nationalrat am 2. Juni 2021 ausführt:
Sprache ist Macht, und Sprache schafft Realitäten. Heute wird gerade in den Medien zu häufig von «Familiendramen» gesprochen, wenn es sich um Femizide handelt. Wenn wir den Begriff in unser Strafgesetzbuch aufnehmen, haben wir die Möglichkeit, diese spezifische Konstellation von Morden richtig zu benennen. Solche Morde haben nichts mit Liebe und nichts mit Drama zu tun, sondern mit Hass und Gewalt. Das sollten wir auch so benennen.
Wir haben ein Problem mit unserer Statistik. Heute wird in der Kriminalstatistik nur ein Teil der Femizide erfasst, nämlich jene, die im häuslichen Rahmen stattfinden. Solche, die von Verwandten oder Expartnern begangen werden, bei denen kein häuslicher Kontext besteht, werden nicht erfasst. Das gilt auch bei Tötungen durch Unbekannte aufgrund von Hass auf Frauen, also Misogynie. Frauenhass gehört in unser Strafrecht, denn es ist ein Motiv für Gewalt. Je schneller wir das erkennen, desto besser können wir endlich handeln.
Die Istanbul-Konvention, die wir ratifiziert haben, verlangt, dass Femizide nicht weniger hart bestraft werden als andere Tötungsdelikte.
Eine bessere Datenlage zum Ausmass der Gewalt an Frauen und insbesondere zu Feminiziden ist unerlässlich, um diese Taten nicht nur festzustellen, sondern auch, um Massnahmen zur Verhinderung dieser Taten zu formulieren. Jedoch gibt es in der Schweiz immer noch keine offizielle Stelle, die Feminizide systematisch aufzeichnet und eine Statistik über Tötungen aufgrund des Geschlechts führt. Statistiken sind so auch Teil des patriarchalen Systems. Durch die aktuellen Statistiken besteht die Gefahr, dass ein unvollständiges, verzerrtes und irreführendes Bild entsteht.
Deshalb wird diese Arbeit aktuell durch Organisationen der Zivilgesellschaft verrichtet. Das Projekt «stoppfemizid.ch» hat anhand von Berichterstattungen gezählt, dass es Stand heute (23. August 24) allein in diesem Jahr in der Schweiz bereits 11 Feminizide zu beklagen gibt.
«Femizid» oder «Feminizid»
Im deutschsprachigen Gebiet wird häufig der Begriff Femizid gebraucht, nach WHO definiert als «absichtlicher oder/und versuchter Mord an Frauen, weil sie Frauen sind».
Lateinamerikanische Aktivist*innen haben den Begriff Feminizid geprägt, da dieser die gesellschaftlichen Machtstrukturen klarer im Mord gegen Frauen oder als Frauen gelesene Personen heraushebt. Das bedeutet, dass auch der Staat Verantwortung trägt, da er die patriarchale Ordnung reproduziert, in der ein Feminizid ausgeübt wird. Der Begriff Feminizid ist zudem inklusiver angedacht, da er Personen miteinbezieht, die als Frauen gelesen werden, die jedoch nicht- binär oder trans Männer sind.
Femizid wie auch Feminizid werden in der Literatur abwechselnd verwendet.
Ausserhalb der «Norm»
Geschlechtsspezifische Feminizide werden unter anderem verübt, wenn das Verhalten einer Frau* nicht im Einklang mit den sozialen Normen der Dominanzgesellschaft oder dem stereotypen Geschlechtsrollenverhalten ist.
Das gilt etwa für nicht «normgemässe» sexuelle Orientierungen, Geschlechts-identitäten und/oder Geschlechtsmerkmale. Leider erfassen die aktuellen statistischen Erhebungen Feminizide an FLINTA+*-Personen nicht spezifisch.
Gewaltpyramide
Gewalt gegen FLINTA baut auf verschiedenen Formen von Sexismen auf, deren Fundament die patriarchalen Vorstellungen von Geschlechterrollen bilden. Feminizide stellen dabei die Spitze der Pyramide dar.
Die Kontrolle von FLINTA zeigt sich in allen Stufen der Pyramide: Sexualisierung und Objektifizierung, Absprechen der Selbstbestimmung, sexuelle Belästigung und psychische sowie physische Gewalt. Bei all diesen Gewaltformen geht es um die Machtausübung gegenüber FLINTA. Feminizide an der Spitze: Das Leben einer FLINTA wird beendet, um maximale Kontrolle und Macht über sie auszuüben.
Rechtslage in der Schweiz
In der Schweiz gibt es keine strafrechtliche Definition für Feminizide. Solche Taten wird als Mord oder Totschlag verurteilt. Pläne zur Verwendung des Begriffes Feminizid wurden vom Ständerat wiederholt abgelehnt, zuletzt 2020. Es wird argumentiert, dass das Strafgesetzbuch grundsätzlich geschlechtsneutral ausgestaltet wird: Die Tötungsdelikte werden nur nach der Schwere der Straftat unterteilt (vorsätzliche Tötung: art. 111, Mord: art. 112, Totschlag: art. 113), inklusive einer versuchten Straftat.
Den Begriff Feminizid gibt es im Strafgesetzbuch also nicht. Die Istanbul-Konvention (art. 3(d)) versteht aber unter «geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen» Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismässig stark betrifft.
Gemäss der Konvention (art. 12(1)) muss die Schweiz – präventiv – auch Massnahmen ergreifen, um die sozialen und kulturellen Verhaltensmuster von Frauen und Männern zu verändern, d.h. Vorurteile, Bräuche, Traditionen beseitigen, die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen (Stereotypen) für Frauen und Männer beruhen. Die Konvention muss v.a. ohne Diskriminierung umgesetzt werden, d.h. insbesondere das biologische, soziale Geschlecht, die sexuelle Ausrichtung, die Geschlechtsidentität, das Alter, den Migrations- oder Flüchtlingsstatus in der Umsetzung berücksichtigen (art. 4(3)). Das ist in der Schweiz aktuell nicht der Fall.
Solange Behörden, Justizbehörden, die Polizei und die Verwaltung die Istanbul-Konvention nicht ernst nehmen, zeigen die aktuellen Statistiken nur die Spitze des Eisbergs von Feminiziden.
Istanbul-Konvention
Die Schweiz hat 2017 die Istanbul-Konvention ratifiziert, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Konvention hat das Ziel, geschlechtsspezifische und familiäre Gewalt an ihren Wurzeln zu bekämpfen und die Rechte der Gewaltbetroffenen auf Unterstützung und Schutz durchzusetzen. Sie definiert geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung und eine Form von Diskriminierung gegenüber Frauen und Opfern häuslicher Gewalt.
Im November 2022 wurde die Schweiz von GREVIO (unabhängige Expert*innengruppe, die für die Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Vertragsparteien verantwortlich ist) gerügt, Massnahmen zu ergreifen: Der Bericht zeigt z.B. auf, dass die Schweiz Daten über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt mangelhaft erhebt.
Solidarische und anonyme Hilfe bei Gewalt gibt es bei diesen Anlauf- und Beratungsstellen
Opferhilfe Bern Für alle Geschlechter, Erwachsene, Kinder und Jugendliche 031 370 30 70 beratungsstelle@opferhilfe-bern.ch
Lantana Bern Fachstelle Opferhilfe bei sexueller Gewalt Für Frauen, Kinder und Jugendliche 031 313 14 00 info@lantana-bern.ch
Frauenhäuser Kanton Bern Biel/Bern/Berner Oberland info@solfemmes.ch info@frauenhaus-bern.ch info@frauenhaus-thun.ch
AppElle! 24-Stunden-Hotline der Frauenhäuser 031 533 03 03
Inselspital Bern Medizinische Versorgung und Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt 031 632 12 60 oder 031 632 10 10 (im Notfall, ausserhalb der Bürozeiten)
Dargebotene Hand Telefon-Seelsorge Tel. 143
Vista Thun Fachstelle Opferhilfe bei sexueller und häuslicher Gewalt 033 225 05 60 info@vista-thun.ch
«BIF» Frauenberatung bei Gewalt in Ehe und Partnerschaft 044 278 99 99 info@bif.ch
Wir sagen NEIN zur Mogelpackung für die Frauen! NEIN zur BVG-Reform!
Am 22. September stimmen wir über unsere Altersvorsorge ab. Das Pensionskassengesetz soll reformiert werden. Den Frauen* hat man bessere Renten versprochen. Aber dieses Versprechen wird nicht eingehalten: Die Vorlage ist insbesondere für Frauen eine Mogelpackung!
Die Renten von Frauen sind fast ein Drittel tiefer als die von Männern! Die Mehrheit der Frauen hat heute Renten weit unter 3’000 Franken pro Monat. Verheiratete, geschiedene oder verwitwete Frauen haben heute jeden Monat über CHF 1’000 weniger Rente als die Männer!
Die Pensionskassen berücksichtigen die unbezahlte Betreuungs- und Sorgearbeit nicht. Diese Arbeit verrichten vor allem Frauen. Und diese Arbeitszeit können wir uns in der Pensionskasse nicht anrechnen lassen!
Viele Frauen arbeiten Teilzeit und wer Teilzeit arbeitet, hat im Alter weniger Rente. Vor allem Frauen betreuen Kinder und pflegen kranke Angehörige. Deshalb haben sie bei den Renten grosse Lücken.
Wer in einer Tieflohnbranche arbeitet, hat im Alter weniger Rente. Im Tieflohnbereich arbeiten viele Frauen und können so nicht genug Rentenkapital ansparen.
Das feministische Streikkollektv Bern empfiehlt, am 22. September ein überzeugtes NEIN zur BVG-Reform!
Am Freitag, dem 14. Juni, findet der feministische Streik 2024 statt. Unter dem Motto «Solidarisch, feministisch, antirassistisch!» hat das feministische Streikkollektiv Bern ab 16 Uhr ein vielfältiges Programm mit Aktionen, Workshops und Musik auf dem Bundesplatz zusammengestellt. Danach wird es laut: Die Besammlung für den Demonstrationsumzug ist um 18 Uhr auf der Schützenmatte. Gleichstellung und eine solidarische Schweiz, eine konsequent feministische Politik sowie eine Gesellschaft ohne Rassismus und Diskriminierung sind die Hauptforderungen dieses Jahr.
Seit dem grossen Frauenstreik von 2019 hat sich die finanzielle Lage von Frauen, intergeschlechtlichen, nicht-binären, trans und agender (FINTA) Menschen nicht merklich verbessert: Die erneute Erhöhung der Krankenkassenprämien, die allgemeine Teuerung, anhaltend tiefe Löhne in sogenannten Frauenberufen und niedrige Renten haben das Armutsrisiko verschärft. Dem nicht genug: Nach wie vor leisten FINTA-Personen den Löwenanteil unbezahlter Familien- und Betreuungsarbeit und auch hinsichtlich der anhaltenden Lohnungleichheit tut sich redlich wenig in der Schweizer Politik.
Solidarisch, feministisch, antirassistisch!
Zudem führt das durch Krieg und Krisen geschüttelte Weltgeschehen dazu, dass patriarchale Machtstrukturen gefestigt werden – Leidtragende sind in überproportionalem Ausmass FINTA-Personen. Aber nicht nur weltweit, sondern auch in der Schweiz grassiert geschlechtsbezogene, sexualisierte, queerfeindliche und rassistische Gewalt. Zudem sind Meldungen von Diskriminierungen mittlerweile an der Tagesordnung. Für das feministische Streikkollektiv ist daher klar: Eine Gesellschaft, in der alle Menschen ein Leben in Würde und Sicherheit führen können, ist eine solidarische, feministische und antirassistische Gesellschaft. «Und dafür gehen wir am 14. Juni auch dieses Jahr wieder auf die Strasse», sagt Lirija Sejdi vom feministischen Streikkollektiv, und ergänzt: «Jahr für Jahr, bis wir unsere Forderungen erfüllt sehen».
Lautstarke Forderungen an der Demonstration am Abend
Um 18 Uhr startet auf der Schützenmatte der Höhepunkt des feministischen Streiktags: Das Streikkollektiv Bern ruft alle Frauen, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender Personen sowie solidarische Menschen dazu auf, die Forderungen nach einer solidarischen, feministischen und antirassistischen Gesellschaft lautstark auf die Strassen von Bern zu tragen. Der Demonstrationsumzug endet auf dem Bundesplatz, wo bis um 22 Uhr die Schlusskundgebung und Konzerte stattfinden.
Am 17.5. Ist IDAHOBIT TAG, der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit
Wir sind hier, wir sind queer und wir nehmen unseren Platz ein!
Wir kennen unser Geschlecht, unsere Geschlechtsidentität, unsere Sexualität! Und wir haben das Recht, zu lieben und zu existieren ohne Gewalt zu leben!
Unsere Geschlechtsidentität, unseren Körper, unsere Geschlechtsmerkmale und unsere Sexualität suchen wir uns nicht aus. Unseren Geschlechtsausdruck hingegen wählen wir, d.h. Kleidung, Style, Make-up etc. Dies soll frei von gesellschaftlichen Normen und ohne Diskriminierung und negative Konsequenzen möglich sein. Weil: Dies kann einerseits Teil eines Selbstfindungsprozesses sein und ist andererseits für alle Menschen Teil ihrer Identität.
Du bist richtig,so wie du bist!
Im patriarchalen System werden wir gezwungen, uns in binäre Wertvorstellungen zu zwängen. Unsere Geschlechtsidentität wird nur anerkannt, wenn sie in eine Schublade passt. Während sich cis-heteronormative Gesellschaften mit Fragen beschäftigen wie: «was macht Mann-sein heute aus?», hatte die LGBTIQ+ Community schon immer die Antwort gehabt: Du bist richtig,so wie du bist! Wenn eine Frau, trans oder nicht, sagt: ICH BIN EINE FRAU, ist es so. Wenn eine Person sagt: ICH BIN NICHT BINÄR, ist es so. Die Forderung, dass mensch irgendwelche bestimmte Charakter- Verhaltens- Schönheits- oder Körpermerkmale erfüllen muss, um von anderen Menschen akzeptiert zu werden, ist anti-feministisch.
Beispiele patriarchaler Gewalt
Das Patriarchat geht mit Gewalt gegen die Menschen vor, die nicht in binär-traditionelle Muster passen. Wir haben einige Beispiele:
trans Menschen, denen ihre Geschlechtsidentität abgesprochen und denen Zugang zu medizinischen Leistungen verwehrt wird. Auch die Medien spielen hier oftmals eine negative Rolle, wie die Beschwerde an die Obudsstelle von SRF zeigt
intergeschlechtliche Menschen, deren im Geschlechtsmerkmale und Genitalien meist in ihrer Kindheit ohne selbstbestimmte Einwilligung operativ,irreversibel und ohne medizinischen Grund verändert wurden, was immer noch nicht gesetzlich verboten ist (Medienmitteilung von InterAction vom März 2022);
Die Sexualisierung von Lesben nur um cis-het Männern aufzugeilen, oder das Absprechen der Weiblichkeit von Lesben.
Die Diskriminierung und der Aufruf zu Hass wegen sexueller Orientierung durch rechtspopulistische oder rechtsextreme Personen – wie kürzlich ein Urteil des Bundesgerichts zugunsten einer lesbischen Frau bestätigte;
die Diskriminierung, Scham und Unsichtbarkeit, die bi-sexuelle Menschen erleben. Hier werden Bi-Vorurteile entkräftet
die kürzliche Entlassung eines schwulen Lehrers durch die Schulleitung;
Konversionsmassnahmen an Jugendlichen, die noch immer nicht verboten sind und
dass es vielen Menschen hierzulande nicht möglich ist, einen amtlichen Geschlechtseintrag ausserhalb der Kategorien «Frau» / «Mann» zu erhalten oder auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten – sie sind kein Es, sondern Menschen mit Rechten. Deshalb: unterschreibt gleich hier den offenen Brief an Bundesrat und Parlament: https://wecollect.ch/projekte/break-the-code
Das ist es, was wir als Wahn bezeichnen und dem behaupteten “Genderwahn” entgegensetzen. Wir sind queerfeministisch – nicht heteronormativ!
Jeder Haushalt soll künftig höchstens 10 Prozent seines verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien bezahlen: Das fordert die Prämien-Entlastungs-Initiative über die wir am 9. Juni abstimmen. Das feministische Streikkollektiv Bern empfiehlt ein JA!
14% des Einkommens für Prämien
Viele Menschen leiden unter den hohen Krankenkassenprämien. Mussten vor 30 Jahren im Schnitt 8 Prozent des Einkommens für die Prämien aufgewendet werden, sind es heute 14 Prozent. Je nach Kanton und Haushaltstyp kann die Prämie bis zu einem Fünftel des Lohnes beanspruchen. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten werden die Krankheitskosten für immer mehr Menschen zu einer hohen Belastung, und immer mehr Menschen vermeiden nötige medizinische Hilfe oder Zahnarztbesuche – weil sie sich dies finanziell nicht leisten können. Das darf nicht sein, und es braucht es ein JA zur Prämien-Entlastungs-Initiative!
Für ein sozial finanziertes Gesundheitswesen
Die Initiative bringt in den nächsten Jahren Entlastung. Doch das feministische Streikkollektiv Bern ist überzeugt, dass Gesundheitswesen grundsätzlich sozialer finanziert werden muss. Heute können Haushalte mit tiefem Einkommen mit den Prämienverbilligungen zwar entlastet werden. Aber dieses Instrument greift in vielen Kantonen nicht, so auch im Kanton Bern. Im Gesetz steht, dass zwischen 45 und 25 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen erhalten sollten. In Tat und Wahrheit erhalten noch gerade noch 28 Prozent eine Verbilligung. Das heisst: Wir berappen die Krankheitskosten immer stärker privat über die unsozialen Kopfprämien, und der Staat spart und zieht sich aus der Verantwortung zurück. Deshalb fordern wir längerfristig einen grundsätzlichen Systemwechsel zu Prämien, die sich nach Einkommen und Vermögen richten!
Nein zur schädlichen Kostenbremsen-Initiative!
Die Kostenbremse-Initiative der Mitte ist hingegen schädlich und erhöht den Spardruck auf das Gesundheitswesen und damit auf das Personal. Zu hoher Kostendruck kann auch der Qualität in der Krankheitsversorgung schaden. Das feministische Streikkollektiv empfiehlt ein NEIN!
Du möchtest weitere Informationen?
Dann besuche die Website des Initativkomitees, der SP und der Grünen.
Ja zur 13. AHV-Rente = Ja zu einem Leben im Alter in Würde für alle!
Heute reicht die Rente nicht mehr zum Leben. Die AHV-Renten sind in den letzten Jahren trotz starker Teuerung kaum gestiegen. Die Initiative will darum die AHV-Rente um 8,33 Prozent anheben und so die Teuerung auch für Rentner:innen ausgleichen. 8,33 Prozent entsprechen einer 13. Monatsrente.
Ja zur 13. AHV-Rente = Frauen werden besser gestellt!
Eine 13. AHV-Rente bringt Frauen am meisten! Denn die Armut in der Schweiz ist weiblich. Ein Drittel aller Frauen hat im Alter nur die AHV und keine Pensionskasserente (PK). Beide Renten zusammen liegen bei Frauen ein Drittel tiefer als bei den Männern. Kommt dazu, dass gratis Familien- und Betreuungsarbeit nur in der AHV mit den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften angerechnet wird. Die Pensionskassen dagegen stützen sich auf Löhne ab und es werden nur Jahreslöhne über 22’050 Franken berücksichtigt. Aus diesen Gründen sind viele Frauen trotz lebenslanger Arbeit auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Die Initiative stellt sicher, dass die EL nebst der 13. AHV-Rente in bisheriger Höhe ausbezahlt wird. Eine AHV, die zum Leben reicht, ist vor allem gegenüber den Frauen eine Frage des Respekts.
Ja zur 13. AHV-Rente, denn das Geld ist da!
Derzeit liegen im AHV-Fonds 50 Milliarden Franken an Reserven – so viel wie noch nie! Weil die Frauen neu bis 65 Jahre arbeiten müssen, häuft sich das Geld an: Bis 2033 werden es laut Bundesamt für Sozialversicherungen 63 Milliarden Franken sein. Wir können uns eine 13. AHV-Rente leisten! Die AHV ist dank Umlageverfahren die stabilste Sozialversicherung und musste im Gegensatz zu etlichen Pensionskassen noch nie «gerettet» werden.
Ja zur 13. AHV-Rente = Ja zur Solidarität!
Die AHV ist das solidarischste Sozialwerk der Schweiz: Die reichsten 8 Prozent finanzieren die Renten der anderen 92 Prozent mit. Warum? Weil die Lohnabzüge (in Prozent) für alle gleich hoch sind; hohe Löhne spülen hohe Beiträge in die AHV-Kasse. Und weil es zugleich eine Maximalrente gibt. Heisst: Egal, wie viel jemand eingezahlt hat, mehr als das Maximum gibt es nicht. Das ärgert die Grossverdiener:innen und Aktionär:innen (auch Dividenden unterstehen der AHV), denn sie erhalten weit weniger Rente als sie eingezahlt haben.
JA zur 13. AHV = Ja zum Generationenvertrag!
Die AHV-Renten der «Alten» werden von den Arbeitnehmenden, den «Jungen», und den Arbeitgebenden finanziert. Dieses Umlageverfahren ist der Generationenvertrag der AHV. Dieser gilt heute zwischen den «Jungen» und ihren Grosseltern und Eltern und er gilt morgen und übermorgen für die heutigen «Jungen», die dann Eltern und Grosseltern sind. Die AHV spielt nicht die «Jungen» gegen die «Alten» aus, im Gegenteil: Die AHV stärkt den Zusammenhalt zwischen den Generationen!
JA zur 13. AHV = Ja zur Stärkung aller im Alter!
Wer ein Leben lang gearbeitet hat, hat ein Recht auf ein Alter in Würde. Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die Renten den «Existenzbedarf angemessen decken». Diese Vorschrift wird längst nicht mehr eingehalten. Mit den steigenden Lebensmittelpreisen, Mieten und Krankenkassenprämien verschlimmert sich heute die Lage vieler Rentner:innen. Ja, auch die Reichen werden mit der Initiative eine 13. AHV-Rente erhalten, obwohl sie das gar nicht nötig haben. Das kann als stossend erachtet werden. Aber lieber erhalten einige wenige zu viel, als dass die vielen, die eine 13. AHV-Rente wirklich dringend brauchen, nicht genug Geld für ein Alter in Würde erhalten!
Ja zur 13. AHV-Rente = Nein zu einem weiteren Abbau bei den Renten!
Noch letzten Herbst war den Frauen bei der AHV21-Abstimmung (Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre) versprochen worden, dass sie damit mehr Rente haben würden. Jetzt passiert das Gegenteil: Der Bundesrat will die Rentenzuschläge für die Frauen der sogenannten Übergangsgeneration der AHV21 noch nicht einmal an die Teuerung anpassen. Zudem will er die Witwenrenten zusammenstreichen. Und die nächste Rentenreform, die BVG21, will, dass wir alle deutlich mehr in die Pensionskassen einzahlen (höhere Lohnabzüge); gleichzeitig sollen die PK-Renten für alle stark sinken (Senkung des Umwandlungssatzes). Über diese Verschlechterungen stimmen wir noch diesen Sommer oder Herbst ab.
Nein zu Rentenalter 66, 67, 68, … 71! Nein zur unsozialen Initiative zur Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre und mehr!
Die Junge FDP verlangt eine Rentenaltererhöhung für alle. Bis 2033 soll das Rentenalter Schritt für Schritt auf 66 Jahre steigen, danach soll es an die Lebenserwartung geknüpft werden. Darum muss die heutige Jugend damit rechnen, dass sie bis 70 Jahre oder länger arbeiten muss. Das heutige Drei-Säulen-Modell (AHV, berufliche Vorsorge und private dritte Säule) wurde 1972 eingeführt. Wäre damals das Rentenalter an die Lebenserwartung geknüpft worden, müssten wir heute bis 71 arbeiten. Die Junge FDP behauptet völlig faktenfrei, dass dies nötig sei, weil sonst die AHV ruiniert werde. Als «Beweis» führt sie unrealistische Rechnungen an, die das Bild der AHV-Finanzen rabenschwarz malen. Um die AHV zu «retten», müsse das Rentenalter für alle steigen, redet die Junge FDP dem Stimmvolk ein. Wirklich für alle? Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher in Pension. Eine Rentenaltererhöhung trifft deshalb Menschen mit tiefen Löhne, die sich keine Frühpension leisten können. Weil sie bis 65 Jahre arbeiten müssen, haben diese Menschen auch eine tiefere Lebenserwartung. Darum: Nein zur unsozialen Rentenaltererhöhung!
Du möchtest weitere Informationen?
Dann besuche die Website des Initativkomitees der 13. AHV-Rente, oder sieh dir Forderungen und Manifest des Frauenbündnisses an.